Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Geflüchtete ohne Visum rechtmäßig nach Deutschland einreisen und ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig aufhalten können. Die am 1. September in Kraft tretende Verlängerung der Verordnung enthält aber eine gravierende Verschärfung: der rechtmäßige Aufenthalt gilt dann nur noch für 90 Tage ab dem Tag der Einreise, in dieser Zeit muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, damit sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG).